Der Transport von Abfällen war immer wieder Gegenstand des öffentlichen Interesses. Der Transporteur hat eine Schlüsselposition zwischen Abfallerzeuger und dem Verwerter bzw. Beseitiger von Abfällen. § 49 geht wie die allgemeinen Überwachungspflichten des § 40 von dem Cradle-to-Grave-Prinzip aus, das eine lückenlose Kontrolle des Transportvorgangs durch die zuständigen Behörden voraussetzt.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 03 / 2009 (Juli 2009) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Prof. Dr. Dr. h.c. (GTU Tiflis) Thomas Schomerus |
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