Mit der Novellierung der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) wird der Stickstoffoxid-Grenzwert für Müllverbrennungsanlagen auf 100 mg/m3 (i.N.) halbiert. Dies betrifft alle Anlagen, die ab 2013 in Betrieb gehen oder wesentlich verändert werden und eine Wärmeleistung von 50 MW oder mehr erreichen. Was bedeutet der neue Stickoxid-Grenzwert für Betreiber und Umwelt?
(20.07.2009) Kann ein rauchender Schornstein gut für die Umwelt sein? Im Fall von Müllverbrennungsanlagen (MVA) schon. Denn mit der thermischen Verwertung wird nicht nur Energie erzeugt, sondern auch verhindert, dass die Abfälle auf Deponien verrotten und dabei jährlich 0,5 Mio. Tonnen Methangas freisetzen.
Da Methan die Ozonschicht etwa 21 mal stärker als CO2 schädigt, leistet die Müllverbrennung damit einen erheblichen Beitrag zur Verhinderung des Treibhauseffekts. Dank moderner Rauchgasreinigung entstehen dabei nur sehr geringe Emissionen, beispielsweise von Stickstoffoxiden. Mit der Novellierung der 17.BImSchV wurden die Grenzwerte für die Stickstoffemissionen weiter gesenkt - auf die Hälfte der alten Höchstmenge. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Jg. 2009, Teil I Nr.5 in Bonn am 30.01.2009 veröffentlicht...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | Juli/August 2009 (Juli 2009) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Thomas Reynolds |
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