Bergrecht bricht Verfassungsrecht. Diese nicht ganz ernst gemeinte Erkenntnis dürfte jedem Umweltjuristen früher oder später einmal begegnen. Dieser Lehrsatz unterstellt, dass der Gesetzgeber der Gewinnung von Bodenschätzen eine so staatstragende Bedeutung beigemessen hat, dass sich die Belange des Bergbaus gegenüber allen anderen Belangen durchsetzen. Diese These kann hier nicht umfassend untersucht werden, aber ein besonderes Konkurrenzverhältnis soll etwas näher betrachtet werden.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Plannung und Umweltrecht 3 (2009) (Juni 2009) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl RA Dr. Holger Jacobj |
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