Abschätzung der Gesundheitsgefährdung durch Viren im Trinkwasser

Nach der in Deutschland geltenden Trinkwasserverordnung von 2001 [1] und entsprechend der Europäischen Richtlinie über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch [2] darf Trinkwasser keine Krankheitserreger in Mengen oder Konzentrationen enthalten, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden. Um dies sicherzustellen, wird Wasser aus möglichst sicheren Vorkommen entnommen, durch verschiedene Aufbereitungsmaßnahmen gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert.

Sowohl aufgrund der epidemiologischen Situation als auch wegen der in der Trinkwasseraufbereitung angewendeten Verfahren erscheint der Schluss erlaubt, dass eine Verbreitung viraler Infektionen durch Trinkwasser in Deutschland bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht zu erwarten ist. Allerdings muss die Erkenntnis berücksichtigt werden, dass die Einhaltung der gesetzlichen mikrobiologischen Grenzwerte im aufbereiteten Wasser keine Garantie für ein in virologischer Hinsicht sicheres Wasser bietet. Daher darf sich die Kontrolle der Wasserqualität durch das Versorgungsunternehmen und die Aufsichtsbehörde nicht auf die routinemäßig erhobenen bakteriologischen Ergebnisse beschränken, sondern muss Informationen über die Rohwasserqualität und die Leistung der Aufbereitungsund Desinfektionsverfahren einbeziehen.
 
Keywords: Trinkwasseraufbereitung, Desinfektion, Infektionskrankheiten, mikrobiologische Untersuchung, Risikoabschätzung, Viren



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH
Quelle: GWF 05/2009 (Juni 2009)
Seiten: 6
Preis: € 6,00
Autor: Prof. Dr. Konrad Botzenhart
Dr. Jens Fleischer
 
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