Die nach § 5 Absatz 1 DüV in der Landwirtschaft zu erstellenden Nähr-stoffvergleiche (Nährstoffbilanzen) sind für Stickstoff in Anhang 2 der Ver-ordnung konkretisiert.
Für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft sind dort Kennzahlen über Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste sowie die zu berechnende Zufuhr im Rahmen des Nährstoffvergleiches aufgeführt. Für andere organische Dünger, wie Komposte oder Garrückstände, fehlen solche Kennzahlen. Stattdessen ist in Anlage 2 Zeile 15 bestimmt, dass der Landwirt die Bewertung solcher 'bestimmter Düngemittel" nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle vornehmen kann.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 01 / 2006 (März 2006) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dr. Bertram Kehres |
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