Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altdeponien - aus der Praxis des bayerischen Unterstützungsfonds zur Finanzierung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien

Zum 1.5.2006 wurde das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) durch Ergänzung des Art. 13a 'Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien' dahingehend geändert, dass kreisangehörige Gemeinden in Bayern bei der Erkundung und Sanierung
ihrer stillgelegten Hausmülldeponien finanziell unterstützt werden.

Anders als die seit ca. 1973 in Bayern für die Abfallbeseitigung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte können die Gemeinden im Freistaat Bayern die erforderlichen Erkundungen und Sanierungen ihrer stillgelegten Hausmülldeponien nicht über Abfallgebühren refinanzieren. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bayerischer Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde im Jahr 2006 die paritätische Finanzierung eines Unterstützungsfonds mit jährlich je 5 Mio. Euro vom Freistaat Bayern und von den kreisangehörigen Gemeinden bei einer Laufzeit von zunächst fünf Jahren ermöglicht. In den Jahren 2006 bis 2010 werden somit insgesamt 50 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt.
 
Abstract: Since the the entry into force of the regulation of the benefit fund (UStützV) in June 2006 municipalities in Bavaria can receive subsidy for the investigation and redevelopment of disused domestic refuse dumps. Until July 2008 118 applications for individual measures on 92 dumpsites were filed and thereof 76 tasks on 55 locations with an overall budget of about 16.64 millions of euros were approved.
 
Keywords: benefit fund - investigation and redevelopment - disused domestic refuse dumps 
 
Schlagworte:Unterstützungsfonds - Erkundung und Sanierung - stillgelegte Hausmülldeponien
 



Copyright: © Bayerisches Landesamt für Umwelt
Quelle: 5. Bodenschutztage Marktredwitz 2008 (Oktober 2008)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Thilo Hauck
 
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