Bevollmächtigungsverbot im Nachweisverfahren?

Das Nachweisverfahren nach der Nachweisverordnung (NachwV) wird mit der Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung ab dem 1.4.2010 grundlegende Änderungen erfahren. Nach den zum 1.4.2010 in Kraft tretenden §§ 17 ff. NachwV werden die zur Führung von Nachweisen über die Entsorgung gefährlicher Abfälle Verpflichteten abweichend von den bisherigen Bestimmungen die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen nach Maßgabe des 4. Abschnitts der Nachweisverordnung elektronisch zu übermitteln und mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen sowie die für den Empfang erforderlichen Zugänge zu eröffnen haben. Mit der Pflicht zur elektronischen Nachweisführung geht implizit die Pflicht zur Vorhaltung der dafür erforderlichen technischen Mittel und Geräte einher.

I. Einführung
II. Erfordernis einer Bevollmächtigung
III. Zulässigkeit einer Bevollmächtigung außerhalb des § 3 Abs. 4 NachwV
1. Begründung und Umfang des Bevollmächtigungsverbotes
2. Anerkannte Ausnahmen vom 'Bevollmächtigungsverbot'
a. Baustellenabfälle
b. Angestellte und Hilfskräfte des Abfallerzeugers
c. Industrieparks, Schwestergesellschaften
3. Kritik an dem geläufigen Verständnis vom Bevollmächtigungsverbot
a. Entstehungsgeschichte
b. Systematik
c. Sinn und Zweck der Regelung
IV. Ausblick



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 / 2009 (März 2009)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: RA Dr. Antje Wittmann
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Stand der Pumpspeicher in Deutschland 2025
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist ein erhöhter Speicherbedarf im Stromverbundnetz notwendig. Hierdurch steigt die Bedeutung von Pumpspeichern als bis auf weiteres einzige Möglichkeit für eine großmaßstäbliche Stromspeicherung.

Pumpspeicherkraftwerke - Empfehlungen zur Verkuerzung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren in Deutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Die Genehmigungsverfahren sind sehr komplex sowie mit hohen Kosten und rechtlichen Unsicherheiten verbunden und dauern oftmals mehr als zehn Jahre.

Revitalisierung des Pumpspeicherwerks Happurg - Sanierung des Oberbeckens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Im Rahmen der Revitalisierung des Pumpspeicherwerks Happurg haben im September 2024 auch die Arbeiten zur Sanierung des zugehörigen Oberbeckens begonnen.