Nach den Vorgaben der neuen Deponieverordnung 2008 (BGBl. II Nr. 39/2008) § 47 Z1 ist der Weiterbetrieb eines Kompartiments mit vertikaler Umschließung, welches sich am 1. März 2008 in der Ablagerungsphase befindet und die Anforderungen des Standes der Technik gemäß Deponieverordnung in Bezug auf die Deponietechnik nicht erfüllt, ab dem 1. Juli 2009 unter der Voraussetzung zulässig, wenn der Deponieinhaber für den Weiterbetrieb bis spätestens 1. März 2009 eine Anzeige gemäß § 37 Abs. 4 Z1 AWG 2002 erstattet und entsprechende Unterlagen für die Bewertung der Risiken für die Umwelt anschließt.
Für den Betrieb von Deponien bzw. Deponie-Kompartimenten mit vertikaler Umschließung, welche die Anforderungen gemäß Deponieverordnung 2008 in Bezug auf die Deponietechnik nicht erfüllen (d.h. fehlende Basisdichtung), muss für den verordnungskonformen Weiterbetrieb bis spätestens 1. März 2009 eine Anzeige erstattet werden. Dieser Anzeige an die zuständige Behörde sind Unterlagen für die Bewertung der aus dem Deponiebetrieb resultierenden Risiken für die Umwelt beizufügen. Der Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn aufgrund der Bewertung der Risiken von der Deponie keine Gefährdung für Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser ausgeht. Die Unterlagen sind der zuständigen Behörde zur Begutachtung vorzulegen. Die Risikobewertung hat auf die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Oberflächenwasser Bezug zu nehmen, wobei besonderes Augenmerk auf Risiken für das Schutzgut Grundwasser zu legen ist. Im gegenständlichen Beitrag soll die Herangehensweise an die Bewertung der Risiken erläutert und ein System zur Bewertung vorgestellt werden. Im vorgeschlagenen Konzept soll durch eine systematische Aufarbeitung von Standortdaten und Risikoeinflussfaktoren ein transparentes und einfaches System der Risikoermittlung entwickelt werden.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Dr. techn. Jürgen Maier Johannes Novak Dipl.-Ing. Liebgard Jelinek |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.
Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.
Die Revitalisierung von Mooren erfordert ein angepasstes Nährstoffmanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Globale Herausforderungen wie der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt, die Eutrophierung von Gewässern und die zunehmenden Treibhausgasemissionen erfordern die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Mooren. Bis jedoch langjährig entwässerte und intensiv genutzte Moore wieder einen naturnahen Zustand erreichen und ihre landschaftsökologischen Funktionen vollständig erfüllen, können Jahrzehnte vergehen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Nährstoffüberschüsse im vererdeten Oberboden.