Zum 01.05.2006 wurde das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) durch Ergänzung des Art. 13a 'Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien' dahingehend geändert, dass kreisangehörige Gemeinden in Bayern bei der Erkundung und Sanierung ihrer stillgelegten Hausmülldeponien finanziell unterstützt werden.
Seit der Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) und Inkrafttreten der Unterstützungsfonds-Verordnung (UStützV) im Juni 2006 können kreisangehörige Gemeinden in Bayern finanzielle Unterstützung bei der Erkundung und Sanierung ihrer stillgelegten Hausmülldeponien erhalten. Bei einer Laufzeit von zunächst fünf Jahren bis 2010 wird der Unterstützungsfonds paritätisch mit jährlich je 5 Mio. € vom Freistaat Bayern und von den kreisangehörigen Gemeinden finanziert. Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der UStützV kann eine erste positive Zwischenbilanz gezogen werden. Bis Juli 2008 wurden Anträge für 118 Einzelmaßnahmen auf 92 Deponiestandorten eingereicht und hiervon 76 Maßnahmen auf 55 Deponien gebilligt. Auf 17 Standorten wurden bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt oder befinden sich in Planung. Es wurde ein Finanzierungsvolumen von rund 16,64 Mio. € mobilisiert, wovon rund 14,04 Mio. (rund 84 %) aus dem Unterstützungsfonds, der Rest aus dem Eigenanteil der Gemeinden sowie Beiträgen Dritter stammen. Berücksichtigt man, dass die Projekte in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren haben und der Anteil der kostenaufwändigen Sanierungsmaßnahmen künftig zunehmen wird, scheint das Finanzierungsvolumen von 10 Mio. €/a somit derzeit der Nachfrage sehr gut angemessen.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | 
| Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) | 
| Seiten: | 4 | 
| Preis: | € 2,00 | 
| Autor: | Dr. Thilo Hauck Harald Kugler Stefan Rühl  | 
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