Beendigung der Nachsorge am Beispiel der abgeschlossenen Sicherung der Deponie Weiden West

Seit Einführung der Deponieverordnung (DepV) [4] sind die Schließungskriterien für Deponien vorgegeben. Der § 13 DepV zeigt die Vorgaben auf, die ein Deponiebesitzer zu erfüllen hat, um die Deponie aus der Nachsorge zu entlassen. Rechtl ich gesehen bedeutet die Entlassung aus der Nachsorge, dass mögliche Gefahren aus der Deponie, die danach auftreten, auf die Allgemeinheit, also den Steuerzahler, übergehen.

1 Einführung
2 Bemessung der Sicherung der Deponie Weiden West nach den Kriterien der DepV
2.1 Beschreibung der Deponie
2.2 Aufbau des Sicherungssystems
2.3 Nachweisführung und Vorgabe der Nachsorgekriterien
2.4 Errichtung der Sicherung
2.5 Überwachung der Funktion der Wasserhaushaltschicht



Copyright: © Wasteconsult International
Quelle: Praxistagung Deponie 2008 (Dezember 2008)
Seiten: 14
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Ing. Klemens Finsterwalder
 
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