Seit Einführung der Deponieverordnung (DepV) [4] sind die Schließungskriterien für Deponien vorgegeben. Der § 13 DepV zeigt die Vorgaben auf, die ein Deponiebesitzer zu erfüllen hat, um die Deponie aus der Nachsorge zu entlassen. Rechtl ich gesehen bedeutet die Entlassung aus der Nachsorge, dass mögliche Gefahren aus der Deponie, die danach auftreten, auf die Allgemeinheit, also den Steuerzahler, übergehen.
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| Quelle: | Praxistagung Deponie 2008 (Dezember 2008) |
| Seiten: | 14 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. Ing. Klemens Finsterwalder |
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