Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts - Zusammenführung der Vorschriften über Deponien und Langzeitlager -

Gegenwärtig verteilt sich das deutsche Deponierecht auf sieben parallele Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. An erster Stelle ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu nennen. Auf untergesetzlicher Ebene regeln die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV), die Deponieverordnung
(DepV) und die Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV) wichtige Fragen der Abfallablagerung sowie der Errichtung, der Beschaffenheit, des Betriebs, der Stilllegung und der Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern.

Der vorliegende Entwurf der neuen Deponieverordnung sieht keine Übergangsregelung für begonnene Zulassungsverfahren vor. Sie gilt daher für bereits begonnene Zulassungsverfahren mit ihrem In-Kraft-Treten. Angesichts fehlender erheblicher Regelungsunterschiede zwischen dem alten und dem neuen Recht ist dem Wechsel des Rechtsregimes für die laufenden Zulassungsverfahren jedoch kaum praktische Bedeutung beizumessen. Insgesamt ist zu begrüßen, dass es gelungen ist - wenn auch mit siebenjähriger Verspätung und voraussichtlich mit weiterem Anpassungsbedarf bei In-Kraft- Treten des Umweltgesetzbuchs -, das zersplitterte Deponierecht in einer Verordnung zusammenzufassen und - soweit bislang ersichtlich - keine höheren formellen und materiellen Zulassungshindernisse festzulegen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Recycling und Rohstoffe 1 (2008) (Dezember 2008)
Seiten: 9
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
 
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