In Deutschland fallen jährlich etwa 240 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Dies entspricht etwa sechzig Prozent der Gesamtabfallmenge von 350 Millionen Tonnen pro Jahr. Von den mineralischen Abfällen sind etwa 140 Millionen Tonnen Boden und Steine, etwa 73 Millionen Tonnen Bauabfall und Straßenaufbruch, etwa 15 Millionen Tonnen Aschen und Schlacken aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsprozessen, etwa 7 Millionen Tonnen Hochofenschlacke sowie etwa 6 Millionen Tonnen Stahlwerksschlacke.
Für die umweltoffene Verwertung von etwa 240 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle sollen rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser geschaffen werden. Die abfall- und bodenschutzrechtliche Verordnungsermächtigung ermöglicht auch die Einbeziehung bestimmter industrieller Nebenprodukte und von Recyclingprodukten. Bei der Ableitung von Grenzwerten im ersten Arbeitsentwurf wurden auch die Abbau- und Rückhalteprozesse im Boden teilweise berücksichtigt. Parallel wurden hinsichtlich der Grundwasserbelastungen aussagekräftigere Säuleneluat- und Schüttelverfahren bei einem Wasser-Feststoffverhältnis von 2:1 entwickelt, validiert und genormt.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Recycling und Rohstoffe 1 (2008) (Dezember 2008) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Ministerialrat Rüdiger Wagner |
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