Die Höhe der wasserrechtlichen Zulassung für eine einzelne oder eine Gruppe von Wassergewinnungsanlagen richtet sich nach dem Wasserbedarf im angeschlossenen Versorgungsgebiet und wird im Wasserrechtsbescheid so festgelegt, dass sowohl die Bedarfsansätze
nach Möglichkeit gedeckt werden, aber auch entsprechend der einschlägigen Gesetzgebung nur das langfristig nutzbare Dargebot entnommen und eine erhebliche Beeinträchtigung des Wasser- und Naturhaushaltes vermieden wird.
Der Wasserbedarfsnachweis ist notwendiger Bestandteil jedes Wasserrechtsantrags. Für die Wasserwerke der Hessenwasser, die in den regionalen Leitungsverbund im Rhein-Main-Raum einspeisen, kann dem einzelnen Wasserwerk kein konkretes Versorgungsgebiet und damit kein konkreter Wasserbedarf zugeordnet werden. Deshalb wurde ein Regionaler Wasserbedarfsnachweis entwickelt, in dem der Wasserbedarf für die gesamte zu versorgende Region und das gesamte Wasserdargebot aus den verbundwirksamen Wasserwerken und Bezugsmengen in Form einer Wasserbilanz gegenübergestellt werden. Der Bedarfsnachweis für das einzelne Wasserwerk wird aus dieser Bilanz abgeleitet. Als maßgebliche Bilanzgrößen werden nutzbare und erforderliche Wassermengen definiert und beziffert.
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 10/2008 (Oktober 2008) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 7,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Werner Herber Dipl.-Geol. Holger Wagner Dr.-Ing. Ulrich Roth |
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