Die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie

Die Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament

Angesichts der zunächst sehr konträren Positionierung des EP war keineswegs klar, dass sich Rat und EP bereits in der zweiten Lesung würden einigen können. Noch weniger war vorhersehbar, dass der Gemeinsame Standpunkt ohne substanzielle Abstriche vom EP akzeptiert werden würde. Der Rat ließ sich jedoch nicht auseinander dividieren, so dass die - sehr umsichtig und häufig in enger Abstimmung mit der Vorvorgängerpräsidentschaft Deutschland agierende - slowenische Ratspräsidentschaft stets ein klares Mandat hatte. Der Kompromiss zur AbfRRL stößt bei den betroffenen Verbänden und Institutionen auf ein durchaus positives Echo, vor allem was die Verbesserung der Rechtssicherheit, die Fortschritte für das Recycling und den Umweltund Klimaschutz betrifft. Natürlich ist die Festlegung von Vermeidungszielen und Verwertungsquoten ist von Umweltverbänden und der Recyclingwirtschaft als zu wenig ehrgeizig kritisiert worden. Immerhin wird teilweise konzediert, dass mit einer globalen Quotenvorgabe Neuland beschritten wird und insbesondere die neuen Mitgliedstaaten vor hohe Anforderungen gestellt sind. Es soll schließlich nicht verschwiegen werden, dass wichtige Strukturvorgaben auf ein geteiltes Echo stoßen. So wertet der BDE die Erweiterung der Entsorgungsautarkie auf gemischte Haushaltsabfälle als 'Rekommunalisierung", während VKS und VKU wie auch die kommunalen Spitzenverbände die Stärkung der kommunalen Abfallwirtschaft begrüßen. Zutreffend ist allein, dass mit den in der EG-Abfallverbringungsverordnung und der AbfRRl getroffenen Regelungen die bestehenden kommunalen Überlassungspflichten europarechtlich abgesichert, keinesfalls aber ausgedehnt werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 / 2008 (September 2008)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Ministerialrat Dr. Frank Petersen
 
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