Abfallüberlassungspflicht für private Haushaltungen

Das OVG Schleswig hat mit Urteil vom 22.4.2008 entschieden, private Haushalte könnten ihre Abfälle zur Verwertung 'jedem beliebigen Dritten überlassen'. Damit hat das OVG Schleswig die Abfallüberlassungspflicht für Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen gegenüber den Städten, Gemeinden und Landkreisen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Frage gestellt. Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Es liegt zwischenzeitlich dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor.

A. Einführung
B. Die Abfallüberlassungspflicht der privaten Haushaltungen
1. Der Begriff der privaten Haushaltungen
2. Keine Abfallüberlassungspflicht bei Eigenverwertung
3. Keine beliebige Abfallüberlassung an Dritte
a. Gesetzesmaterialien
b. Nachweis-Verordnung
c. Gesetzessystematik
D. Ausblick



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 / 2008 (September 2008)
Seiten: 4
Preis: € 32,00
Autor: Dr. jur. Peter Queitsch
 
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