Ein Fass ohne Boden - REACH und die Recyclingwirtschaft

Die europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie löst bestehende chemikalienrechtliche Regelungen ab und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und konzentrieren. Am 1. Juni 2008 hat die Vorregistrierungsphase für REACH begonnen. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Recyclingwirtschaft?

Foto: Interseroh(24.07.08) Ein Ziel der REACH-Verordnung ist es, alle Chemikalien in der EU zu registrieren und dabei ihr Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt zu bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen Überblick verschaffen soll, welche Chemikalien derzeit in Europa auf dem Markt sind. Hersteller und Importeure melden dazu der neuen EU-Chemikalienagentur (ECHA), welche Stoffe sie in den nächsten zehn Jahren registrieren wollen. Die Frist zur Vorregistrierung endet am 1. Dezember 2008. Stoffe, die bis dahin nicht gemeldet sind, dürfen Unternehmen in der EU ab Dezember nicht weiter verwenden, ohne sie sofort gebührenpflichtig zu registrieren. Egal, wie lange sie bereits hergestellt oder importiert wurden - die Stoffe sind dann als neue zu behandeln und fallen unter die sofortige Registrierungspflicht...
Unternehmen, Behörden + Verbände: REACH
Autorenhinweis: Dr. Beate Kummer
Foto: Interseroh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Juli/August 2008 (Juli 2008)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer
 
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