WRRL: Ausnahmefälle werden zur Regel - Fristverlängerungen und geringere Umweltziele nach Art. 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Mehrheit der Gewässer in Deutschland wird bis 2015 nicht die zentralen Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen. Viele Bundesländer werden daher eine Verlängerung der Frist bei der EU beantragen. Es stellt sich die Frage, wie Ausnahmen nachvollziehbar und gesetzeskonform begründet werden können.

1. Einführung
2. Ausnahmen in der EG-Wasserrahmenrichtlinie
3. Wann können Kosten als unverhältnismäßig hoch gelten?
3.1. Die  Frage  der  Vergleichsmaßstäbe
3.2. Die Frage nach Schwellenwerten
4. Vorhandene Methodiken
4.1. Kosten-Nutzen-Abwägungen
4.2. Kosten-Wirksamkeits-Abwägungen
4.3. Abwägungen zwischenBelastung und Zahlungsfähigkeit von Kostenträgern
5. Begründungsstrategien
6. Ablauf der Ausnahmenprüfung
7. Notwendige weitere Schritte und offene Fragen



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall (05/2008) (Juni 2008)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Bernd Klauer
Dr. Johannes Schiller
Dr. Melanie Mewes
Dr. Katja Sigel
M.Sc. Economics Britta Pielen
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.