Rahmenbedingungen der Verpackungsentsorgung nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Mit der am 4. April 2008 im Bundesgesetzblatt verkündeten 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung hat sich der Verordnungsgeber den drängenden Stimmen aus Wirtschaft und Vollzug angenommen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen durch eine Novellierung der Verpackungsverordnung zu sichern. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass alle Produktverantwortlichen zur Finanzierung der Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen beitragen.

Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung hat der Verordnungsgeber den von weiten Teilen der Wirtschaft, von Umwelt- und Verbraucherverbänden und von der Bund-/Länder-Umweltministerkonferenz geforderten rechtlichen Rahmen zur Sicherung der haushaltsnahen Erfassung von Verpackungsabfällen über duale Systeme geschaffen. Die Regelungen werden zu deutlich verbesserten Wettbewerbsbedingungen für die Produktverantwortlichen in der Verpackungskette als auch für die im Bereich von Entsorgungsdienstleistungen tätigen Unternehmen führen. Sie bringen zudem für die zuständigen Behörden der Länder Vollzugserleichterungen. Trotzdem besteht auch künftig im Vollzug Handlungsbedarf, sowohl mit Blick auf die Auslegung einzelner Detailregelungen als auch mit Blick auf die konkrete Vollzugspraxis.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 / 2008 (Juni 2008)
Seiten: 11
Preis: € 32,00
Autor: MinDir Dr. Thomas Rummler
Jürgen Seitel
 
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Kommentare:

Jetzt ist Effizienz gefragt von Dr. Karl Ihmels 03.06.2009
Die 5. Novelle zur Verpackungsverordnung sollte im Kern den Wettbewerb unter den mittlerweile sieben Unternehmen sichern, die sich neben dem DSD auf dem Markt der Verwertung gebrauchter Verpackungen tummeln. Eine gemeinsam getragene Clearingstelle sollte die leistungsentsprechende Aufteilung des Kuchens sichern. Dieser Versuch ist grandios gescheitert. Die Clearingstelle hat Ausgleichszahlungen ermittelt, die nicht plausibel sind und gleich für mehrere Unternehmen das Aus bedeuten würden.

Jetzt sind Regierung, Bundesrat und Bundestag gefragt. Die 6. Novelle sollte das in der 5. ignorierte Problem der Effizienzsteigerung angehen. Der limitierende Faktor ist die Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist mehr oder weniger ausgereizt und erweist sich mehr und mehr als klassische Fortschrittsbremse. Längst gibt es leistungsfähige mechanische Sortiersysteme mit deutlich höherer Effizienz als der gelbe Sack. Solange aber mit dessen Hilfe der Restmüll eines wesentlichen Teils seiner Wertstoffe beraubt wird, ist es unwirtschaftlich, parallel eine mechanische Sortierung zu installieren. Jetzt wäre eine Chance, bei der bevorstehenden Neuregelung den Landkreisen und kreisfreien Städten die Chance zu geben, Verpackungsverwertung wieder in eigener Regie ökonomisch und ökologisch sehr viel effizienter zu organisieren. Dabei würde die Chance eröffnet, das hohe Verwertungsniveau und dabei die Aktivitäten durch Einsatz moderner Technologie auch auf die stoffgleichen Nichtverpackungen zu erstrecken.

Mit freundlichen Grüßen
K.Ihmels


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Dr. Karl Ihmels
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