Die Einsetzbarkeit sogenannter Abfälle zur Verwertung und damit auch der Einsatz von mineralischen Abfällen im Erdbau des Straßenbaus werden bisher im Rahmen des umwelttechnischen Regelwerks in den LAGA-Mitteilungen 20 [1] behandelt. Dabei handelt es sich um ein von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall aufgestelltes Merkblatt, das aber nicht in allen Bundesländern eingeführt ist und damit einen unterschiedlichen Verbindlichkeitsgrad für die Genehmigungspraxis von Baumaßnahmen besitzt.
Die vorgestellten Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen der EK 2 in Erdbau des Straßenbaus sollen einen Überblick über die bisher getätigten Überlegungen mit einigen neuen Ansätzen geben. Grundsätzlich kommen sicherlich noch weitere Bauweisen in Betracht, die in der weiteren Diskussion eine Rolle spielen werden. So wurde zumindest grundsätzlich beschlossen, auch Bauweisen mit Kapillarsperren aufnehmen zu wollen. Der diesbezügliche Stand ist aber für eine nähere Vorstellung als Bauweise noch unzureichend. Schwerpunktmäßig werden sich die weiteren Überlegungen mit Hinweisen zur Ausführung der unterschiedlichen Bauweisen und Varianten befassen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass eine Abweichung von der Regelböschungsneigung 1:n = 1:1,5 heutzutage kaum noch möglich ist, da flachere Böschungen mit einem höheren Landschaftsverbrauch verbunden sind, was genehmigungsrechtlich vielfach nicht durchsetzbar ist.
Copyright: | © Förderverein KUMAS e.V. |
Quelle: | 2008 (Juni 2008) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Dirk Heyer |
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