Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Emissionshandel

Am 1. Januar 2008 beginnt die zweite Zuteilungsperiode des europäischen Emissionshandelssystems. Diese umfasst die Jahre 2008 bis 2012. In Deutschland sind die Emissionsberechtigungen für diese zweite Zuteilungsperiode bis zum 28. Februar 2008 von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) auszugeben.

Die Gesamtmenge der Zertifikate ist für die zweite Zuteilungsperiode von 2008 bis 2012 erheblich verknappt worden. Durch diese Knappheit ist mit einem erheblichen Anstieg der Zertifikatpreise am Markt zu rechnen. Während die Emissionsberechtigungen der ersten Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 zum Ende dieser Zuteilungsperiode nur noch etwa 0,01 Euro wert sind, werden die Emissionsberechtigungen der zweiten Zuteilungsperiode mit etwa 22,00 Euro am Markt gehandelt.Das ZuG 2012 bewirkt gegenüber der ersten Zuteilungsperiode durch die Abschaffung einiger Sonderregelungen (z.B. der Optionsregel) durchaus eine Vereinfachung des Systems. Dennoch stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen bei der Zuteilung. Es bleibt abzuwarten, wie die DEHSt die Zuteilungsregeln auslegen wird. Die Zertifikate der zweiten Handelsperiode sind darüber hinaus in die nächste Handelsperiode übertragbar. Derzeit ist es jedoch völlig offen, wie das Emissionshandelssystem nach dem Jahr 2012 auf völkerrechtlicher und europäischer Ebene weitergeführt wird.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Planung und Umweltrecht 1 (2008) (Mai 2008)
Seiten: 17
Preis: € 0,00
Autor: Jörn Schnutenhaus
Julia Schlichting
 
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