Für die Teilnahme am Emissionshandel wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen überarbeitet
Am 1. Januar 2008 begann die zweite Zuteilungsperiode des europäischen Emissionshandelssystems. Diese umfasst die Jahre 2008 bis 2012. In Deutschland waren die Emissionsberechtigungen für diese zweite Zuteilungsperiode bis zum 28. Februar 2008 von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) auszugeben. Nachdem die Politik die erste Zuteilungsperiode von 2005 bis 2007 als Testphase aufgefasst hat, gilt es nunmehr, die gemäß dem Kyoto- Protokoll beziehungsweise der europaweiten Lastenteilung (EU-Burdensharing) eingegangenen Minderungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Emissionshandel soll hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.1 Des Weiteren ist es erklärtes Ziel des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG 2012), die Zuteilungsregeln zu vereinfachen und Ausnahmen abzuschaffen. 2 Abfallverbrennungsanlagen sind in der zweiten Zuteilungsperiode von 2008 bis 2012 weiterhin nicht emissionshandelspflichtig. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass diese Anlagen in künftigen Zuteilungsperioden in das Emissionshandelssystem einbezogen werden.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | BESTE VERFÜGBARE TECHNIK (April 2008) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jörn Schnutenhaus Julia Schlichting |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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