Das Merkblatt für die Beste Verfügbare Technik beinhaltet Vorgaben für ein hohes Niveau der Abfallverbrennung
Die europäische Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie, engl. IPPC Directive, IPPC = Integrated Pollution Prevention and Control)1 regelt die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Basis eines medienübergreifenden, integrierten Ansatzes. Mit dieser Richtlinie soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht werden, indem Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter anderem unter Berücksichtigung der Abfallwirtschaft und der Energieeffizienz zu vermeiden oder zu vermindern sind. Dieser medienübergreifende Ansatz soll erreichen, dass Umweltbelastungen nicht lediglich in ein anderes Umweltmedium verlagert, sonderntatsächlich vermieden beziehungsweise vermindert werden. Die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen, die im Anhang I der IVU-Richtlinie aufgelistet sind und zu denen auch Abfallverbrennungsanlagen gehören, orientiert sich an den Besten Verfügbaren Techniken (BVT, engl.: Best Available Techniques, BAT). Diese Anforderung gilt als Vorsorgemaßnahme unabhängig von der Unterschreitung von Umweltqualitätsnormen. Die BVT-Merkblätter sind nicht direkt rechtlich bindend, entfalten jedoch eine große faktische Wirkung, weil die darin enthaltenen Informationen für die Festlegung der BVT im Genehmigungsbescheid grundlegend sind.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | BESTE VERFÜGBARE TECHNIK (April 2008) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Markus Gleis Bernt Johnke |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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