Die mittlerweile über 30 Jahre alte EU-Abfallrahmenrichtlinie bildet mit ihren Definitionen und Pflichten die Grundlage für die nationale Gesetzgebung. Um diese Bestimmungen an die fortgeschrittenen Anforderungen einer modernen Abfallwirtschaft anzupassen, wird die Richtlinie gegenwärtig novelliert. Nach dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 20. Dezember 2008 kann das europäische Abfallrecht mit Blick auf den Umwelt- sowie Klima- und Ressourcenschutz weiterentwickelt und der Rechtsrahmen durchgreifend verbessert werden.
Die Anstrengungen, eine gemeinsam getragene Regelung zu erarbeiten, um die ARRl zu einer kohärenten, zukunftsfähigen Rechtsgrundlage für das europäische und nationale Abfallrecht zu entwickeln, waren (bislang) weitgehend erfolgreich. Nach dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 20. Dezember 2007 kann das europäische Abfallrecht mit Blick auf den Umwelt- sowie Klima- und Ressourcenschutz weiterentwickelt und der Rechtsrahmen durchgreifend verbessert werden. Das neue europäische Abfallrecht wird nun seinerseits von bewährten Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes geprägt. Die neuen, aus deutscher Sicht bewährten, anspruchsvollen Anforderungen des Abfallrechts eröffnen deutschen Unternehmen im europäischen Markt neue Chancen, sichern aber zugleich die Position der entsorgungspflichtigen Körperschaften ab und schaffen ihnen eine höhere Rechts- und Planungssicherheit. Nun geht es darum, den gemeinsam im Rat gefundenen Kompromiss in der Zweiten Lesung zu bewahren und gegenüber dem Europäischen Parlament für eine gemeinsame Linie zu werben. Nach der Gestaltung des EG-rechtlichen Rahmens, die im Herbst 2008 abgeschlossen werden dürfte, steht die nationale Umsetzung und Fortentwicklung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes auf dem Programm.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall (04/2008) (April 2008) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | MinR Dr. phil. Diplom-Volkswirt Andreas Jaron |
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