Die energetische Verwertung von Abfällen, d.h. der Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff, wird aus unterschiedlichen Gründen immer wieder kritisiert.
Hierbei wird beklagt, dass die Getrennthaltung und werkstoffliche Verwertung durch die zumeist kostengünstigere Aufbereitung von gemischten Siedlungsabfällen als Ersatzbrennstoff verdrängt werde, Aufbereitung von Abfällen und deren Einsatz als Ersatzbrennstoff in Kraft- und Zementwerken gegenüber der thermischen Abfallbehandlung (Beseitigung) in Müllverbrennungsanlagen ökologisch bedenklich sei, Abfallverwertung den Müllexport fördere und die Abfallverbrennung aufgrund niedrigerer Umweltstandards im benachbarten Ausland zum Ökodumping“ führe.
Diese abfallpolitischen Kritikpunkte müssen vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen relativiert werden. Hierbei ist in erster Linie das nationale Abfallrecht, in zweiter Linie aber auch, soweit es sich um die Verwertung von Abfällen handelt, das europäische Abfallrecht maßgebend. Nachfolgend wird darüber berichtet, welche Bedeutung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Ersatzbrennstoffen und deren energetische Verwertung in Deutschland besitzen.
| Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
| Quelle: | 8. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2003) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | MDgt.a.D. Dipl.-Ing. Edgar Freund |
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