Minimierung von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb – Rechtliche Grundlagen und Ausblick -

Im September 2006 hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden1 (Umweltschadensgesetz, USchadG) verabschiedet2. Die Umwelthaftungsrichtlinie ist bis zum 30.04.2007 umzusetzen. Mit diesem Entwurf des Umweltschadensgesetzes wird die bisherige Umwelthaftung durch das neue Schutzgut des Umweltschadens erheblich erweitert. Bisher beruhte die Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) von 19913 auf der Verletzung von Individualgütern, z.B. die Verletzung der Gesundheit oder des Lebens des Nachbarn einer Anlage, die Schadstoffe unzulässigerweise freisetzt. Der Schaden an der Umwelt wurde folglich bislang nur geschützt, wenn er an einem Rechtsgut eintrat, das im Eigentum eines Dritten steht. Mit der Umwelthaftungsrichtlinie und mit dem als Umsetzungsmaßnahme geplanten Umweltschadensgesetz soll nun der bisher nicht erfasste ökologische Schaden sanktioniert werden. Anlagenbetreiber sind folglich nicht nur gegenüber einem Geschädigten, sondern gegenüber der Behörde für Umweltschäden verantwortlich.

1. Zivilrecht
1.1. Verschuldenshaftung nach Deliktsrecht
1.2. Wasserhaushaltsgesetz
1.3. Umwelthaftungsgesetz
1.4. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Ausgleichsansprüche
2. Öffentliches Recht
3. Strafrecht
4. EU-Umwelthaftungsrichtlinie und Umweltschadensgesetz
4.1. Die Entwicklung von der Richtlinie zum Umweltschadensgesetz
4.2. Inhalt des Gesetzentwurfes
4.2.1. Umweltschaden und Kausalität
4.2.2. Verantwortlichkeit – berufliche Tätigkeit
4.2.3. Verbandsklagerecht
4.2.4. Deckungsvorsorge
4.2.5. Geltung des Umweltschadensgesetzes
5. Minimierung von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb
5.1. Keine Legalisierungswirkung von Genehmigungen nach dem Umweltschadensgesetz
5.2. Legalisierungswirkung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen im Verhältnis zum privaten Nachbarrecht
5.3. Haftungsrechtliche Folgen am Beispiel der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
5.4. Legalisierungswirkung im Binnenbereich des öffentlichen Rechtes
6. Ergebnis



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007)
Seiten: 19
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Rebecca Prelle
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.