Im September 2006 hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden1 (Umweltschadensgesetz, USchadG) verabschiedet2. Die Umwelthaftungsrichtlinie ist bis zum 30.04.2007 umzusetzen. Mit diesem Entwurf des Umweltschadensgesetzes wird die bisherige Umwelthaftung durch das neue Schutzgut des Umweltschadens erheblich erweitert. Bisher beruhte die Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) von 19913 auf der Verletzung von Individualgütern, z.B. die Verletzung der Gesundheit oder des Lebens des Nachbarn einer Anlage, die Schadstoffe unzulässigerweise freisetzt. Der Schaden an der Umwelt wurde folglich bislang nur geschützt, wenn er an einem Rechtsgut eintrat, das im Eigentum eines Dritten steht. Mit der Umwelthaftungsrichtlinie und mit dem als Umsetzungsmaßnahme geplanten Umweltschadensgesetz soll nun der bisher nicht erfasste ökologische Schaden sanktioniert werden. Anlagenbetreiber sind folglich nicht nur gegenüber einem Geschädigten, sondern gegenüber der Behörde für Umweltschäden verantwortlich.
1. Zivilrecht
1.1. Verschuldenshaftung nach Deliktsrecht
1.2. Wasserhaushaltsgesetz
1.3. Umwelthaftungsgesetz
1.4. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Ausgleichsansprüche
2. Öffentliches Recht
3. Strafrecht
4. EU-Umwelthaftungsrichtlinie und Umweltschadensgesetz
4.1. Die Entwicklung von der Richtlinie zum Umweltschadensgesetz
4.2. Inhalt des Gesetzentwurfes
4.2.1. Umweltschaden und Kausalität
4.2.2. Verantwortlichkeit – berufliche Tätigkeit
4.2.3. Verbandsklagerecht
4.2.4. Deckungsvorsorge
4.2.5. Geltung des Umweltschadensgesetzes
5. Minimierung von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb
5.1. Keine Legalisierungswirkung von Genehmigungen nach dem Umweltschadensgesetz
5.2. Legalisierungswirkung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen im Verhältnis zum privaten Nachbarrecht
5.3. Haftungsrechtliche Folgen am Beispiel der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
5.4. Legalisierungswirkung im Binnenbereich des öffentlichen Rechtes
6. Ergebnis
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007) |
Seiten: | 19 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl Dr. Rebecca Prelle |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.