Der Wettbewerb in der Abfallwirtschaft wird aktuell kräftig durcheinander gerüttelt: Die Vorbehandlungspflicht für Abfälle bringt vor allem dadurch neue Strukturen mit sich, dass öffentliche Abfallverbrennungsanlagen überfüllt sind. Inwieweit haben Private trotzdem Zugangsansprüche – etwa auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage namentlich entsprechend der essential facilities doctrine? Können sie sich aufgrund des Beihilfenverbotes gegen staatliche Zuwendungen an andere Entsorgungsträger wehren (Teil 1)? Welche Grenzen und auch grenzüberschreitenden Möglichkeiten bestehen für eine erwerbswirtschaftliche Betätigung der Kommunen (Teil 2)? Deren Beschränkung auf das Gemeindegebiet entsprechend dem Örtlichkeitsprinzip kann europarechtlich keinen Bestand haben.
Die kommunalrechtlichen Grenzen einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden sind auch auf die Bereiche der Abfallentsorgung zu beziehen, in denen kommunale Anbieter mit privaten Unternehmen in Konkurrenz stehen, außer es handelt sich um hoheitlich wahrzunehmende Pflichtaufgaben, wie dies nach der Überlassung von Abfällen zur Beseitigung der Fall ist. Die Grundrechte verlangen Abwehrmöglichkeiten Privater auch jenseits einer unerträglichen und schweren Beeinträchtigung, durch die private wirtschaftliche Betätigung unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt wird oder aber eine unerlaubte Monopolstellung entsteht. Indes beschränken auch die Grundrechte nicht, wie die Kommunen die Preise für ihre Pflichtaufgaben gestalten, sofern es sich nicht um Kampfpreise gegen private Anbieter handelt. Entsprechendes gilt für die Grundfreiheiten. Die Grundfreiheiten und die Wettbewerbsfreiheit verlangen eine Aufgabe des Örtlichkeitsprinzips, sofern dieses nicht für die kommunale Aufgabenerledigung zwingend ist. Es kann daher nur für den Bereich der Beseitigung von Abfällen Bestand haben, der auch europarechtlich durch das Prinzip der Nähe und der Entsorgung im jeweiligen Mitgliedstaat nach Art. 5 Abfallrahmenrichtlinie geprägt ist
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007) |
| Seiten: | 32 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz |
| Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.