Die energetische Verwertung stand bisher im Vordergrund der Diskussion über Abfallwirtschaftskonzepte und Biomasseverwertung. EEG, Kraftstoffquotengesetz und der CO2-Handel subventionieren direkt oder indirekt die energetische Verwertung. Die stoffliche bzw. werkstoffliche Verwertung wird nicht oder kaum subventioniert. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 hatte nach langen politischen Diskussionen nicht der stofflichen Verwertung den klaren Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung eingeräumt. Dennoch bekannte sich das Duale System Deutschland mit Inkrafttreten des KrW-/AbfG in einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu, der werkstofflichen Verwertung die höchste Priorität beizumessen. Erst in der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die aktuell vor der Verabschiedung steht, wird der Vorrang der stofflichen Verwertung in der 5-stufigen-Abfallhierarchie festgeschrieben.
Für einige überraschend, für andere längst überfällig, ist die Entwicklung weg von der einseitigen Verbrennung, ob zur Beseitigung in MVA oder energetischen Verwertung in einem Ersatzbrennstoffkraftwerk oder Mitverbrennung, hin zu einer Recyclinggesellschaft mit Ressourcenverantwortung. Die höchste Form der Energierückgewinnung aus Abfällen liegt, wenn nicht vermeidbar oder wiederverwendbar, in einer intelligenten werkstofflichen Verwertung, aber nicht um jeden Preis. Die Wiedereinführung der gemeinsamen Sammlung von Restabfall und Verpackungsabfall, nur weil nachgewiesen wurde, dass Wertstoffe auch direkt aus Restabfall gewonnen werden können, ist eine Forderung, die unter den regionalen Gegebenheiten geprüft werden muss. Weniger als ein Viertel aller Restabfälle und hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle werden nicht über thermische Anlagen direkt entsorgt. Sortieranlagen bestehen bereits in Deutschland, angepasst und spezialisiert auf Verpackungsabfälle und materialgleiche Nicht-Verpackungen. Sie sind fast alle ausgerüstet mit modernen automatischen Sortiersystemen und der Ausbau schreitet weiter voran. Würde die separate Sammlung wegfallen, müsste vor jeder MVA eine Aufbereitungsanlage mit Trocknung und anschließender Stoffstromteilung installiert werden, um nicht die Verbrennungskapazitäten zu überlasten und die stoffliche Verwertung auf den Stand vor der Verpackungsverordnung zu reduzieren. Ressourcenschonung bedeutet auch die effektive Nutzung vorhandener Anlagenkapazitäten und Systeme. Die historischen Gründe für die Entstehung des Status Quo sollten nicht den unemotionalen Blick in die Zukunft trüben.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Energie aus Abfall 3 (2007) (September 2007) |
Seiten: | 29 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Reinhard Schu Dipl.-Biol. Kirsten Schu |
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