"Die Mitgliedstaaten gehen von der Brauchbarkeit der Produkte aus, die so beschaffen sind, dass
die Bauwerke, für die sie verwendet werden, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung den
wesentlichen Anforderungen entsprechen, wenn diese Produkte die CE-Kennzeichnung tragen"
– so der Anspruch der Bauprodukterichtlinie (89/106/EWG)! Wie aber steht es um die Wirklichkeit?
Die CE-Kennzeichnung findet man sowohl auf sogenannten Konsumgütern – Haushaltsgeräten, Spielzeug, Medizinprodukten (Brillen) – als auch auf Investitionsgütern aller Art. So allgegenwärtig die zwei Buchstaben CE mittlerweile sind, so ungewiss ist ihre Botschaft im Einzelnen – selbst für Eingeweihte. Für den Laien signalisiert jedes stilisierte Zeichen beim ersten Anblick eine gewisse Extraqualität des so gekennzeichneten Produkts. In unserer arbeitsteiligen, industrialisierten Welt bekennt der Hersteller mit seiner individuellen Marke Verlässlichkeit und Verantwortung gegenüber seinem anonymen Kunden. Die verschiedenen Zeichen der jeweiligen, unabhängigen Prüfdienstleister sollen diese Botschaft unterstreichen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 1 - 2008 (Januar 2008) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Phys. Wirtsch.-Phys. Klaus Büschel Dr. Karin Gerhardy Dipl.-Ing. Volker Meyer |
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