Der nachfolgende Beitrag betrachtet die rechtlichen Grenzen der gewerblichen Sammlung und die – in Anführungszeichen gestellte – "Behälteroptimierung". Dass es bei der gewerblichen Sammlung um die Auslegung des § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG gehen wird, versteht sich von selbst. Nach dieser Vorschrift müssen Bürger Abfälle nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen, wenn sie die Abfälle stattdessen einer gewerblichen Sammlung zuführen, überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und der Sammler die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung nachweisen kann.
Beide untersuchten Problemkreise, die gewerbliche Sammlung und die "Behälteroptimierung" sind in der Rechtsprechung geprägt durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen mit gegensätzlichen Ergebnissen bei nahezu identischen Sachverhalten. Bei der Untersagung einer gewerblichen Sammlung bleibt klärungsbedürftig, in welchen Fällen ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Der Abschluss eines Vertrages mit einem Entsorgungsunternehmen über die Altpapierentsorgung, dessen Durchführung durch die parallele Zulassung einer gewerblichen Sammlung gestört würde, muss ein Untersagungsgrund sein. Ggf. sollte dies durch eine Neufassung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG klargestellt werden. Auch die Europäische Kommission hat ein Beschwerdeverfahren (2000/4769) zu demselben Sachverhalt im Mai 2004 eingestellt. Dies ist zumindest ein wichtiges Indiz dafür, dass auch die Wettbewerbshüter der Kommission grundsätzlich die Untersagung gewerblicher Sammlungen für zulässig halten, wenn bereits ein anderes Unternehmen hiermit von der Kommune beauftragt worden ist. Warum sollte dieses Unternehmen unter dem Gesichtspunkt der Freiheit der Berufsausübung nicht schutzwürdiger sein als der Unternehmer, der eine parallele gewerbliche Sammlung aufbauen will? Für die Beantwortung der Frage der "Behälteroptimierung" bleibt klärungsbedürftig, zu welchem Zeitpunkt Abfälle anfallen und vor allem, ob von einer haushaltsnahen Vorsortierung gesundheitliche Gefahren ausgehen.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 06 (Dezember 2007) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. Ralf Bleicher |
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.