Mit dem Umweltgesetzbuch beabsichtigt die Bundesregierung für zentrale Bereiche des vorhabenbezogenen Umweltrechts eine "integrierte Vorhabengenehmigung" zu schaffen. Eine bloße Verschmelzung des immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens lässt dabei jedoch keinen Mehrwert im Sinne einer Vereinfachung und Beschleunigung erwarten. Darüber hinaus würde der Versuch, bei dieser Gelegenheit das wasserwirtschaftliche Bewirtschaftungsermessen abzuschaffen, zu einem erheblichen Rückschritt für einen
vorsorgenden Gewässerschutz führen und die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie erschweren.
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Quelle: | Wasser und Abfall (03/2007) (März 2007) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Hans-Hartmann Munk |
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