Die EG-Hochwasserrichtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten eine flussgebietsbezogene Bewertung des Hochwasserrisikos, die Anfertigung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie die Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Bei der Umsetzung der Richtlinie können die Länder nahtlos auf die bisherigen Grundlagen aufbauen, die im Rahmen LAWA ausgearbeitet wurden.
Am 18. September 2007 hat der Umweltministerrat die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" abschließend angenommen. Die Annahme folgte einem Vermittlungsverfahren zwischen EUParlament, Rat und Kommission im April. Die Richtlinie ist im Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft getreten [1].
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Quelle: | Wasser und Abfall (12/2007) (Dezember 2007) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.Ing. Matthias Löw |
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