WAS BEDEUTET REACH GRUNDSÄTZLICH FÜR DAS RECYCLING? REACH bedeutet Registration (Registrierung), Evaluation (Bewertung) und Authorization (Zulassung) von chemischen Stoffen. Unter Stoffe“ versteht man Einzelstoffe im Sinne des Chemikalienrechts, es sind damit keine Werkstoffe gemeint.
Unter die Verordnung fallen auch Zubereitungen und Erzeugnisse, zu denen auch sämtliche
Stahlschrotte gehören. Die Registrierung ist ein Kernelement von REACH. Mit ihr
sollen zukünftig die chemischen Stoffe auf dem Europäischen Markt erfasst und
hinsichtlich ihrer Anwendung bewertet werden. Abfälle sind derzeit verordnungsrechtlich
generell ausgenommen, Sekundärrohstoffe jedoch nicht. Werden also chemische
Stoffe in einem Rückgewinnungsverfahren aufbereitet und wieder in Verkehr
gebracht, sind sie von REACH betroffen. Bei der Aufbereitung von Schrotten gemäß
Sortenliste werden keine registrierungspflichtigen Stoffe“ zurück gewonnen. Die
Recyclingprodukte enthalten zwar Stoffe (Legierungen, Eisen, elementare Metalle)
gemäß REACH, bleiben jedoch fester Bestandteil in den Erzeugnissen (Blechen,
Stähle). Schrotte gemäß der Sortenliste sind in der Regel von REACH befreit, eine
Ausnahme ist nur dann zu sehen, wenn die Erzeugnisse – also die Aufbereitungsprodukte
– Stoffe mit hohem Gefährdungspotenzial (CMR- und PBT-Stoffe5) in einer
Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 68. Informationsgespräch (Dezember 2007) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer |
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