Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat im Rahmen des ElektroG nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Handlungsoptionen. So hat er bei der Einrichtung der Sammel- und Rücknahmestellen in seinem Entsorgungsgebiet ein Organisationsermessen, das sich nur an der Bevölkerungsdichte, der sonstigen örtlichen Gegebenheiten und der abfallwirtschaftliche Zielsetzungen nach § 1 ElektroG zu orientieren hat.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kann z.B. nach dem ElektroG ein Bringsystem mit einem Holsystem kombinieren, um die Effektivität des Erfassungssystems zu steigern. Er kann die Annahme von Altgeräten unter bestimmten Voraussetzungen verweigern oder die Art und Weise der Annahme bestimmen. Er kann auch sein Recht der Eigenvermarktung nach § 9 Abs. 6 ElektroG wahrnehmen, muss hier allerdings das Gebühren- und Vergaberecht beachten. Eine Wiederverwendung von funktionsfähigen Geräten ist dem öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger bzw. dessen beauftragten Dritten auch außerhalb von § 9 Abs. 6 ElektroG möglich, wenn das Altgerät auf Grund seiner Wiederverwendungsfähigkeit zu einem Produkt umgewidmet werden kann.
Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | Band 48 - Das ElektroG und die Praxis (März 2007) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Rebecca Prelle |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.