Die Fest-Flüssig-Vergärung steht systematisch zwischen der reinen Feststoffvergärung, die grundsätzlich nur einstufig ausführbar ist, und der ein- oder mehrstufigen konventionellen Nassvergärung. Sie gewinnt gegenwärtig aufgrund ihrer technologischen Vorteile im Vergleich zur Nassvergärung zunehmend an Bedeutung bei der Vergärung nachwachsender Rohstoffe und anderer nichtkonventioneller Einsatzstoffe.
Die verfahrenstechnische Begründung dieser Vorteile liegt in der Umwandlung eines heterogenen Mehrphasensystems bei der Nassvergärung mit den parallel vorliegenden Phasen Flüssigkeit (Wasser mit löslichen organischen und mineralischen Bestandteilen), Feststoff (Substrat bzw. Co-Substrat) und Gas (Biogas) in zwei jeweils zweiphasige Systeme. Das sind die erste Stufe (Fest“) mit einer festen Phase (Substrat) und einer flüssigen Phase (Hydrolysat) und die zweite Stufe (Flüssig“) mit einer flüssigen Phase (Substrat) und einer gasförmigen Phase (Biogas). Die Kopplung der prozesstechnisch streng getrennten Stufen erfolgt also ausschließlich durch den Mengenstrom an Hydrolysat, während die feste Phase und die gasförmige Phase apparatetechnisch völlig getrennt sind. Durch diese strenge Zweistufigkeit stehen nunmehr größere verfahrentechnische Spielräume der Prozessgestaltung und -führung offen, deren Nutzung zu höherer Produktqualität und zu höheren Ausbeuten der eingesetzten Substrate führen können. Darüber hinaus lassen sich nunmehr auch solche Stoffe als Substrate verwenden, deren Einsatz in konventionellen Anlagen nach bisherigem Stand zumindest als kritisch angesehen wurde.
Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | Band 46 - Anaerobe biologische Abfallbehandlung (September 2006) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Günter Busch Dipl.- Ing. Marko Sieber |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.