CO2-Zertifikathandel bei Deponiegasanlagen

Im vorliegendem Beitrag wird gezeigt, über welche Mechanismen die Reduktion von Treibhausgasemissionen in den CO2-Zertifiktehandel eingebracht werden können. Da die Zusätzlichkeit ein wesentliches Kriterium für eine Projektanerkennung ist, können Reduktionsleistungen nur in Gastgeber-Ländern anerkannt werden, in denen die Verwertung von Deponiegas weder rechtlich vorgeschrieben noch Stand der Technik ist. In Deutschland wäre dies daher nur für Deponien mit Schwachgasemissionen möglich.

Zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sind 1997 auf der dritten Konferenz der Vertragsparteien (COP3) in Kyoto erstmalig quantifizierte Emissionsbegrenzungen und Reduktionsverpflichtungen für die einzelnen Staaten des Annex I (Industrie- und Transformationsländer) der UNFCCC (United Nations' Framework Convention on Climate Change, UN Klima-Rahmenkonvention) festgeschrieben. Nach Art. 3 (1) sollen im Zeitraum von 2008 bis 2012 die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen auf 95 % des Emissionsniveaus von 1990 gesenkt werden. Im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für das Klima können sich mehrere Staaten zusammen verpflichten, ein bestimmtes Minderungsziel zu erreichen. Diese Möglichkeit wird als „burden sharing“ bezeichnet und wurde von der Europäischen Union, die als selbstständiger Vertragspartner auftritt, in Anspruch genommen. So hat Deutschland im Rahmen der EU-internen Lastenverteilung für die erste Kyoto -Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 eine Minderung von 21 % zugesagt (bezogen auf das Emissionsniveau von 1990), wovon im Jahr 2002 bereits ein Anteil von 18 % erreicht worden ist .
Die Emissionsbegrenzungen und Reduktionsverpflichtungen beziehen sich dabei auf folgende Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC) und Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC). Indirekt wirkende Treibhausgase wie Kohlenmonoxid, Stickoxide und Flüchtige Organische Kohlenwasserstoffe (VOC) sind vor allem im Luftreinhalteabkommen der United Nations Economic Commission for Europe (UN/ECE) geregelt.



Copyright: © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Quelle: Band 52 - Abfallwirtschaft und Klimaschutz (September 2007)
Seiten: 13
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter
 
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