Die Verfassungsmäßigkeit der 5. Verpackungsnovelle

Die 5. Verpackungsnovelle zielt auf einen tiefgreifenden Systemwechsel. Bislang steht jedenfalls formal die Rücknahmepflicht der Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 1 VerpackV an erster Stelle.

Diese kann durch Anschluss an ein Ersatzsystem substituiert werden. Damit handelt es sich trotz des staatlichen Anstoßes und Rahmens immer noch um eine unternehmerische Lösung.3Nunmehr soll an erster Stelle die Verpflichtung der Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen stehen, sich einem oder mehreren flächendeckenden Rücknahmesystem(en) anzuschließen und damit faktisch auch die weitere Entsorgung aus der Hand zu geben. Eine individuelle Rücknahme durch die Letztvertreiber nach dem neu vorgesehenen § 6 Abs. 6 VerpackV ist nur subsidiär.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 (September 2007)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
 
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