Gesetzesvorschriften und rechtliche Anforderungen regeln die Tätigkeit von Rücknahmesystemen in der Verpackungsentsorgung
Mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde für die Verpackungsabfälle die bereits in § 14 des alten Abfallgesetzes normierte programmatische Produktverantwortung im Jahre 1991 erstmalig operativ umgesetzt, die im Jahre 1991 durch die §§ 22 ff. Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/AbfG) noch deutlich erweitert wurde]. Das wesentliche Motiv des Gesetzgebers, den Herstellern und Vertreibern für die Entsorgung von Stoffen, die diese verwenden oder produzieren, eine erweiterte Produktverantwortung aufzuerlegen, besteht darin, diese dazu zu veranlassen, eine Vermeidung oder Verringerung des Abfallanfalls, eine Verringerung des eingesetzten Materials und eine Wiederverwendung oder Verwertung der entstehenden Reststoffe oder Abfälle konkret zu planen.
Autor: RA Dr. Bodo A. Baars, Kuhbier Rechtsanwälte, Büro Hamburg
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | MITVERBRENNUNG (Oktober 2007) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Bodo A. Baars |
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