Rettung vor dem Ruin - Sondervereinbarung umgeht das Bundesbodenschutzgesetz

Einer der größten Sanierungsfälle Deutschlands hätte um ein Haar einen ganzen Stadtteil in den Ruin getrieben. Denn nach dem neuen Bundesbodenschutzgesetz müssen auch Käufer, die ein mit Schadstoffen belastetes Grundstück erwerben, für die Sanierung aufkommen. Erst ein individueller Vertrag mit den Betroffenen Bewohnern in Lampertheim- Neuschloß vermied die Katastrophe und ebnete den Weg für die notwendige Totalsanierung.

21.01.2003 "Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel und der Verein Altlasten Neuschloß e.V. haben einen Vertrag unterzeichnet, der die Verantwortlichkeit für die Sanierung der bewohnten Altlast in Lampertheim-Neuschloß regelt und die Grundzüge der Sanierung festlegt", so war es im Sommer letzten Jahres in einer Meldung des hessischen Umweltministeriums zu lesen. Auch in einer gemeinsamen Erklärung des Hessischen Ministers und des Bürgermeisters der Stadt Lampertheim zur Kostenübernahme und zum weiteren Vorgehen der Altlastensanierung wurde dies bestätigt. Hinter der lapidaren Aussage steckt jedoch jede Menge Zündstoff...

 Unternehmen, Behörden + Verbände: Verein Altlasten Neuschloß e.V., Stadt Lampertheim, HIM GmbH, Kali Chemie AG, Chemische Fabrik Neuschloß, Land Hessen, Regierungspräsidium Darmstadt
Autorenhinweis: Martin Boeckh, Julia Rohlfs



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2003 (Januar 2003)
Seiten: 4
Preis: € 0,00
Autor: Martin Boeckh
Julia Rohlfs
 
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