Wollen zwei Kommunen auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge zusammenarbeiten, so dass die eine Aufgaben der anderen übernimmt, stellt sich bei der Übertragung dieser Aufgaben die Frage, ob die Kommunen als öffentliche Auftraggeber bei solchen Kooperationen ein förmliches Vergabeverfahren durchführen müssen. Die jüngste vergaberechtliche Spruchpraxis hat erstmals die Zusammenarbeit von Kommunen der Anwendbarkeit des Vergaberechts unterstellt und somit die Beschaffung der Leistung im Wettbewerb gefordert. Maßgebend für die Anwendbarkeit des Vergaberechts ist jedoch die Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | Juni 2005 (Juni 2005) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Dominik R. Lück |
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