Abfälle am Scheideweg zwischen Sekundärbrennstoff-Mitverbrennung und Müllverbrennung

Ab 2005 ist der bisher dominierende Entsorgungsweg für nicht vorbehandelte Abfälle, die direkte Deponierung, für die meisten Abfälle nicht mehr zulässig.

Als Sekundärbrennstoff werden in dieser Ausarbeitung Mischbrennstoffe aus Abfällen mit hohen Anteilen an Pappe, Holz, Papier, Textilien, Folien und Kunststoffen bezeichnet, die

• als heizwertreiche Fraktion durch Abtrennung aus gemischten Abfällen in mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen anfallen oder

• aus mehreren produktspezifischen Monoabfällen und ggfs. ausgewählten Gewerbeabfällen hergestellt werden.

Besondere Monofraktionen, wie z.B. Altöl, Altreifen, Altholz, Klärschlamm und Tiermehl (kein Abfall), die bereits in größerem Umfang mitverbrannt werden, sind in Vortrag und Skript als Sonderbrennstoffe betitelt. Diese sind nicht Kerngegenstand dieser Betrachtung, werden jedoch für Vergleiche herangezogen.



Copyright: © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Quelle: 7. Fachtagung Thermische Abfallbehandlung (März 2002)
Seiten: 8
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Ragnar Warnecke
Dipl.-Ing. Jens Harpeng
 
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