Die Rechte und Pflichten der Kommunen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Mit dem in wesentlichen Teilen am 24.03.2005 in Kraft getretenen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten , das die Richtlinie über Elektround Elektronik-Altgeräte und die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umsetzte, wurde in Deutschland ein neues Entsorgungssystemfür Elektro- und Elektronikaltgeräte geschaffen.

Die Rolle der Kommunen bei der Durchführung des ElektroG ist hierbei von zentraler Bedeutung. vom 27.03.2003 geändert durch Richtlinie 2003/108/EG vom 8.1.22003. In der maßgeblichen Vorschrift, § 9 ElektroG, werden die Schnittstellen zwischen der hoheitlich strukturierten kommunalen Entsorgungsverantwortung für die Sammlung/Erfassung der Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten und der wettbewerblich wahrzunehmenden Herstellerverantwortung für die Entsorgung dieser Geräte definiert. Den Kommunen wird die Aufgabe zugewiesen, Altgeräte aus privaten Haushalten entgeltfrei von den Bürgern zurückzunehmen und für die Hersteller zur weiteren Entsorgung bereitzustellen. Die Kommunen müssen hierfür Sammelstellen einrichten und die Bürger über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Die Zuständigkeit und damit auch die Kostenverantwortung für die Abholung, die Wiederverwendung, Behandlung, stoffliche und sonstige Verwertung sowie Beseitigung dieser Geräte liegt grundsätzlich bei den Herstellern.Das neue Entsorgungssystem wurde am 24.03.2006 operativ wirksam.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Produktverantwortung (2007) (Juni 2007)
Seiten: 15
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Rebecca Prelle
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.