Beihilfefreistellung bei gemeinwohlbezogenen Dienstleistungen, Rechtssache TRAGSA zu In-House-Geschäften und Urteil FENIN zur Ausblendung des Kartellrechts
Mittlerweile gelten für Beihilfen an Erbringer gemeinwohlbezogener Dienstleistungen stark an die Anforderungen der Altmark-Rechtsprechung angelehnte Zulässigkeitskriterien. Die Rechtssache ASEMFO/TRAGSA droht die ausschreibungsfreien In-House-Geschäfte weiter zu verengen. Nach den Schlussanträgen von GA Geelhoed muss auch das zweite Teckal-Kriterium der wesentlichen Tätigkeit für den öffentlichen Auftraggeber rechtlich abgesichert sein. Das Urteil FENIN bringt eine Konzentration auf das Vergaberecht unter Ausschluss des (europäischen) Kartellrechts im Bereich der gemeinwohlbezogenen Aufgabenerfüllung.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 02 (April 2007) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz |
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