Die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Altlastensanierung

Die von der öffentlichen Hand durchgeführte Altlastensanierung, bei der von den zuständigen Behörden Ingenieurbüros und gewerbliche Unternehmen mit der Durchführung der erforderlichen Untersuchungs-, Bau- und Entsorgungsdienstleistungen beauftragt werden, die die Verwaltung selbst nicht erbringen kann oder erbringen will, wird vom Vergaberecht unmittelbar berührt, was schon deshalb auf der Hand liegt, weil öffentliche Mittel zum Einsatz kommen.

Obwohl durchaus Vereinfachungsbemühungen auf Seiten des Gesetzgebers und der Verdingungsausschüsse zu verzeichnen sind, handelt es sich bei dem Vergaberecht nach wie vor um eine komplexe Rechtsmaterie, die – da in der Praxis häufig von Nichtjuristen angewandt – auch als „Laienrecht“ bezeichnet wird. Seit kurzem gelten in Deutschland überdies geänderte rechtliche Bedingungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, nachdem im Jahr 2006 die zwingendsten Vorgaben der bereits 2004 in Kraft getretenen neuen EU-Vergaberichtlinien in Deutschland umgesetzt wurden. Öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer müssen daher nunmehr zudem einige durch die EU-Vergaberichtlinien bewirkte Änderungen des bisherigen Rechts beachten. Eine weitere Novelle, die zum Teil erhebliche Umbrüche wie etwa die inverse Auktion mit sich bringen kann, ist bereits angekündigt worden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Vergaberecht eine eher ungeliebte Rechtsmaterie ist, was sicherlich auch und gerade in ihrer Unübersichtlichkeit begründet ist. Hinzu kommt die Fehleranfälligkeit des Vergabeverfahrens, die durch den vom Anwender zuweilen als übertrieben empfundenen Formalismus noch verstärkt wird. Vor diesem Hintergrund soll das Vergaberecht im Bereich der Altlastensanierung ein wenig strukturiert und auf die wesentlichen Fragestellungen ein näherer Blick geworfen werden. Hierbei sollen insbesondere solche Probleme behandelt werden, die in der Praxis immer wieder relevant werden. Zunächst sollen die rechtlichen Grundlagen dargestellt werden, um anschließend Grundsätzliches zur Ausschreibungspflicht zu sagen, wobei zwischen dem „Ob“ und dem „Wie“ der Ausschreibung differenziert wird. Anschließend wird auf die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Altlastensanierung eingegangen. Hier werden zunächst Ingenieurleistungen und Sanierungsleistungen generell vergaberechtlich betrachtet, um anschließend diverse praxisrelevante Einzelfragen zu behandeln.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 (Juni 2007)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Angela Dageförde
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.