Bereits nach bisheriger Rechtslage durch die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) waren die Mitgliedsstaaten zwar angehalten, Neuanlagen nur bei Einhaltung der Bestimmungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT; im Englischen abgekürzt BAT - Best Available Techniques) zu genehmigen und umweltrelevante Altanlagen auf diese Standards zu überprüfen.
Jedoch wurden die europäischen Vorgaben nur in wenigen Mitgliedsstaaten, insbesondere in Schweden, Österreich und eben Deutschland, umgesetzt, wie sich bei einer Revision der IVU-Richtlinie herausgestellt hat. Ziel der EU ist daher die bessere Anwendung und Umsetzung geltender Rechtsvorschriften. Dies führte, nachdem zunächst eine Novelle der IVU-Richtlinie geplant war, zum Entwurf einer umfassenden Richtlinie zur Begrenzung von Industrieemissionen, die die IVU-Richtlinie (und einige andere Tochterrichtlinien) ersetzen soll. Nach langwierigen Diskussionen wurde im Frühjahr 2010 eine tragfähige Fassung erarbeitet, die im sog. Trialogverfahren im Sommer dieses Jahres letzte wesentliche Korrekturen erfuhr und vom Europäischen Parlament am 7.7.2010 verabschiedet wurde. Mit dem Beschluss des Rates vom 8.11.2010 war das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Als Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) wurde sie nunmehr im Amtsblatt der Europäischen Union am 17.12.2010 veröffentlicht und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die Umsetzungsfrist für die nationalen Gesetzgeber beträgt zwei Jahre ab Inkrafttreten, läuft demnach am 6.1.2013 ab.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2011 (Februar 2011) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Achim Halmschlag |
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