Kurzfristige Verbringung von Abfällen ins Ausland vor dem Hintergrund der novellierten Verbringungsverordnung

Die neue europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen – VO (EG) Nr. 1013/2006 vom 14.06.2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen – ersetzt die alte EG-Abfallver-bringungsverordnung VO (EG) Nr. 259/93 aus dem Jahre 1993.

Die VVA wurde, nachdem die Kommission bereits im Jahre 2003 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EG-AbfVerbrV vorgelegt hatte, am 12.07.2006 verkündet und ist am 15.07.2006 in Kraft getreten. Während die EG-AbfVerbrV mit Wirkung vom 12.07.2007 aufgehoben wird, sind die wesentlichen Bestimmungen der VVA ab dem 12.07.2007 anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an gilt die VVA unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, soweit in der VVA nicht für bestimmte Mitgliedsstaaten spezielle Übergangsregelungen vorgesehen sind.

Die VVA ist dann auf alle neuen Notifizierungsverfahren anzuwenden. Für am 12.07.2007 laufende Notifizierungsverfahren sind in der VVA Übergangsregelungen vorgesehen, wonach die „alte" EG-AbfVerbrV fortgilt, soweit die zuständige Behörde am Bestimmungsort eine Empfangsbestätigung vor dem 12.07.2007 ausgestellt hat, vgl. Art. 62 Abs. 1 der VVA.

Zu erwarten sind die zeitnahe Novellierung des deutschen AbfVerbrG sowie die No-vellierung der Muster-Verwaltungsvorschriften der LAGA. Hinsichtlich des AbfVerbrG liegt mittlerweile ein entsprechender Gesetzentwurf vor (Stand: 27.02.2007).



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 19. Kasseler Abfallforum-2007 (April 2007)
Seiten: 12
Preis: € 6,00
Autor: Dr. Andreas Kersting
 
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