Ziel der DepVerwV ist es, unerwünschten Phänomenen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrW/-AbfG), nämlich Scheinverwertung, Scheinimmobilisierung und Mülltourismus“ zu begegnen. Die Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV) würde – jedenfalls nach dem hier diskutierten, zuletzt veröffentlichten Entwurf vom 17.11.2004 - jedoch auch seriöse Möglichkeiten der Verwertung von Abfällen auf Deponien stark einschränken.
Falls, wie dort vorgesehen, Abfälle an verschiedenen Einsatzorten als Baustoff verwendet werden können, kann gleichzeitig nicht ausgeschlossen werden, dass großflächige Altdeponien und damit auch solche, die über eine unzureichende Ausstattung verfügen, die Abfall-/ Verwertungsströme schon wegen der von ihnen angefragten Mengen ansaugen“, während - kleinere – Deponien, die durchaus über einen hohen technischen Standard verfügen, diese Stoffe teuer ankaufen müssen.
Copyright: | © LGA Bautechnik GmbH |
Quelle: | Deponieseminar 2005 (März 2005) |
Seiten: | 26 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Jürgen Schmid RA in Caroline von Bechtolsheim |
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