Umsetzung der Vergaberichtlinie 2014/24/EU bis 2016 - Konsequenzen für kommunale Kooperationen

Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung und aufgrund des noch geltenden Rechts ist der Rahmen für kommunale Kooperationen sehr eng. Mithin liegt die Hoffnung vieler öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auf der Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU in nationales Recht. Diese hält insbesondere in Art. 12 der Richtlinie verschiedene Möglichkeiten für eine vergaberechts freie Kooperation bereit. Die bisherige Rechtsprechung des EuGH wird dort aufgegriffen, ohne dass abschließend alle Varianten angesprochen werden. Mit Blick auf die in dem Beitrag im Mittelpunkt stehende Frage nach der Zulässigkeit kommunaler Kooperationen ist Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie vorrangig zu betrachten. In dieser Vorschrift werden die Anforderungen für eine Kooperation erstmalig niedergelegt.

Kommunale Kooperationen sind derzeit in der Entsorgungsbranche ein zentrales Thema. Dies hängt zum einen mit den Mengenentwicklungen und zum anderen mit auslaufenden PPP-Projekten bzw. Drittbeauftragungen zusammen. Der Entsorgungsmarkt ist seit Jahren von erheblichen Mengenschwankungen betroffen. Die ursprünglich einmal prognostizierten Abfallmengen fallen nicht an, zudem werden Gewerbe- und Industrieabfälle nur in geringem Umfang den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassen. Anlagenkapazitäten wurden indes auf Basis der prognostizierten Mengen geschaffen. Die Anlagen wurden damit häufig zu groß geplant und errichtet. Folge sind auf der einen Seite Leerkapazitäten und auf der anderen Seite Unterkostenangebote, um diese Leerkapazitäten aufzufüllen. Zudem laufen derzeit viele seinerzeit langfristig abgeschlossene PPP-Projekte bzw.Drittbeauftragung an private Entsorger aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Frage, ob sie die Leistungen erneut nach § 22 KrWG an private Dritte vergeben und dementsprechend europaweit ausschreiben oder ob Kooperationen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingegangen werden sollen, die über nicht voll ausgelastete Anlagen verfügen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015)
Seiten: 13
Preis: € 6,50
Autor: Dr. Andreas Kersting
 
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