Sorghum bicolor und Sorghum bicolor x sudanense sind aufgrund ihres hohen TM-Ertragspotenzials gut als Substrat für die Biogasproduktion geeignet. Beide Sorghumarten zeichnen sich wie Mais durch eine effiziente Wassernutzung aus (C4-Pflanzen), gelten jedoch als trockentoleranter, aber auch kälteempfindlicher.
Der Sorghumanbau bietet sich daher insbesondere in trocken-warmen Anbauregionen (einschließlich Rekultivierungsstandorte), aber auch auf Lößstandorten mit ausreichendem Wärmeangebot, an. Sorghum stellt keine Wirtspflanze für den Westlichen Maiswurzelbohrer dar und könnte daher auch vermehrt in Gebieten mit Anbaurestriktionen für Mais an Bedeutung gewinnen. Aufgrund seiner variablen Saatzeit kommt Sorghum neben dem Hauptfruchtanbau auch für die Zweikulturnutzung in Betracht. Beim Zweitfruchtanbau ist jedoch aufgrund der kürzeren Vegetationszeit und in Abhängigkeit von Standort, Sorghumart und -sorte mit deutlich geringeren TM-Erträgen und -gehalten zu rechnen. Die Methanausbeuten (nach Weißbach) liegen bei Sorghum aufgrund der deutlich höheren Rohfasergehalte unter denen von Mais. Sorghum erreicht daher nur in Ausnahmefällen mit Mais vergleichbare Methanhektarerträge. Die Wettbewerbskraft von Sorghum hängt zukünftig entscheidend von der Bereitstellung verbesserter Sorten ab.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 7. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2013) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Kerstin Jäkel Markus Theiß |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Klimaresilienter Städtebau
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Instrumente, Chancen und Hindernisse bei der Klimaanpassungsplanung
Klimawandelbewältigung im Non-ETS Sektor in Deutschland und Österreich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Ein neues Rechtsgebiet im Vergleich
Der Schutz der Menschenrechte im Klimawandel vor dem internationalen Gerichtshof
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Maßnahmen der Staaten, die dem Klimaschutz unzureichend gerecht geworden sein sollen, sind in der Vergangenheit in Verfahren vor Menschenrechtsorganen der UN geltend gemacht worden.1 Mit der Initiative des Inselstaates Vanuatu vom6.12.2022wird erstmals der Versuch gemacht,
den Schutz der Menschenrechte im Klimawandel mit Hilfe des IGH weltweit voranzubringen.