Enttäuschung über Energiebranche - Allianz zur Altlastensanierung in NRW erneuert

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die bundesweit einzigartige freiwillige Kooperationsvereinbarung mit der Wirtschaft zur Finanzierung der Aufgaben des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes (AAV) zu erneuern. Damit können auch zukünftig vom AAV Flächen saniert werden, für die kein Verursacher mehr herangezogen werden kann. Allerdings klemmt es noch bei der Finanzierung.

Foto: AAV(24.02.2009) Der AAV (www.aav-nrw.de) wurde im Jahr 1988 mit dem Ziel gegründet, Altlastensanierungsmaßnahmen zu fördern, für die kein Verursacher mehr haftet. Der Verband finanzierte sich zunächst aus gesetzlich geregelten Lizenz-Entgelten, die von den Betreibern der Mülldeponien und Abfallverbrennungsanlagen für die Beseitigung gefährlicher Abfälle in Nordrhein-Westfalen gezahlt wurden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2000 erklärte die gesetzliche Finanzierungsgrundlage des AAV jedoch für nichtig...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV)
Autorenhinweis: Martin Boeckh
Foto: AAV



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2009 (Februar 2009)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Martin Boeckh
 
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