Seit dem 1. Juni 2005 sind in Deutschland die Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und seit dem 1. März 2006 die Vorgaben der 30. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (30. BImSchV) durch MBA-Anlagen einzuhalten. In der bisherigen Betriebszeit traten in einzelnen Anlagen Probleme mit dem Einhalten der Ablagerungskriterien der AbfAblV auf, die jedoch mittlerweile weitestgehend durch Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen behoben werden konnten. Gleiches gilt bezüglich der Einhaltung der Abluftgrenzwerte der 30. BImSchV, wobei in Einzelfällen Nachrüstungen der Abluft-Behandlungskapazität erforderlich waren.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
Quelle: | TAKAG 2008 - Ä°ZMÄ°R (November 2008) |
Seiten: | 30 |
Preis: | € 15,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Klaus Fricke Dipl.-Geoökol. Tobias Bahr Dr.-Ing. Kai Münnich Prof. Dr. Rainer Wallmann |
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